Stadtratsanfrage der BLU zum „alten Rundbau“ im Wohngebiet Nord

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Da es uns wichtig ist, selbst zu wissen wieso bestimmte Dinge passieren, und auch die berechtigten Fragen der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtrat (und ggf. auch die entsprechenden Ausschüsse) zu tragen, haben wir eine Anfrage zu folgendem Thema eingereicht.

Die Antworten sind weiter unten aufgeführt. Direkt zu den Antworten.

Unsere Fragen wurden in der 17. Sitzung des Stadtrats am 25. März 2021 beantwortet.

Es ist uns wichtig, die Antworten nicht nur im Ratsinformationssystem einsehbar für jedermann zu haben, sondern auch dieselben Informationen wortwörtlich an unsere Bürgerinnen und Bürger über unsere Webseite hier zur Verfügung zu stellen.


Anfrage der Fraktion BLU: Anfrage zum Bebauungsplan Nord Gebiet Birkenwiese inkl. gefällter gesunder Birken

Frage 1: Wieso wird im Stadtgebiet Nord ein Garagenkomplex gebaut? (siehe Begründung)

Frage 2: Wurde das Fällen der beiden gesunden Birken genehmigt? Wenn „ja“, auf welcher Grundlage?

Falls die beiden gesunden Birken – direkt neben der Kita Birken(!)wiese – ohne Genehmigung, also illegal gefällt wurden:

Frage 3: Wo wurden oder werden Ausgleichspflanzungen in welchem Umfang vom Verursacher und/oder Eigentümer des Grundstücks durchgeführt?

Frage 4: Welche Strafe wird dem Verursacher auferlegt?

Frage 5: Ist es möglich und/oder geplant dem Verursacher einen Baustopp aufzuerlegen bis derartige Fragen geklärt sind?

Begründung: Der Stadtrat der Stadt Bad Langensalza hat für das Grundstück des ehemaligen alten Rundbaus einen Bebauungsplan mit „Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Begegnungs- und Dienstleistungszentrum“ beschlossen. Dieser und Fotos der beiden erwähnten Birken sind im Anhang.

Unsere offiziellen Anfrage-Unterlagen, wie sie dem Stadtrat und insb. der Stadtverwaltung nun vorliegen:

Quelle: VORGANG MI-63/7/2021

Antworten der Stadtverwaltung

Frage 1: Wieso wird im Stadtgebiet Nord ein Garagenkomplex gebaut?

Antwort: Das Grundstück, auf welchem der Garagenkomplex (ehemals Rundbau) ent- stehen soll, befindet sich im Privateigentum. Die Baugenehmigung für die Errichtung dieses Garagenkomplexes wurde nach § 34 BauGB auf Antrag des Bauherren durch die Genehmigungsbehörde des Landratsamtes erteilt.

Durch die Stadt Bad Langensalza wurde der Bebauungsplan „Stadtteilzentrum Nord“ aufgestellt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung in diesem Stadtteilzentrum auch hinsichtlich des Grundstückes der ehemaligen EDEKA Kaufhalle zu ermöglichen.

Zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung eines Garagenkomplexes durch die Genehmigungsbehörde des Landratsamtes des Unstrut-Hainich-Kreises war der Planungsstand, d.h. die Rechtskraft des Bebauungsplanes „Stadtteilzentrum Nord“ unter Einhaltung aller Verfahrens- schritte und Fristen noch nicht erreicht, um das Planungsziel für diese Fläche des ehemaligen Rundbaus, als eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Begegnungs- und Dienstleistungszentrum, umsetzen zu können.

Frage 2: Wurde das Fällen der beiden gesunden Birken genehmigt? Wenn „ja“, auf welcher Grundlage?

Antwort: Es liegt keine Ausnahmegenehmigung nach § 6 der Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Langensalza für die Firma vor.

Falls die beiden gesunden Birken – direkt neben der Kita Birken(!)wiese – ohne Genehmigung, also illegal gefällt wurden:

Frage 3: Wo wurden oder werden Ausgleichspflanzungen in welchem Umfang vom Verursacher und/oder Eigentümer des Grundstücks durchgeführt?

Antwort: Da keine Ausnahmegenehmigung vorliegt ist auch keine Ausgleichspflanzung beauflagt.

Frage 4: Welche Strafe wird dem Verursacher auferlegt?

Antwort: Auf Grundlage einer Ordnungswidrigkeitsanzeige durch das zuständige Fachamt, beziehungsweise durch die Zeugen dieses Vorfalls, wird nach Prüfung des Sachverhaltes und anschließender Feststellung der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren gegen die Verursacher eingeleitet.

Ein Verstoß gegen die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Langensalza kann im Höchstfall bei vorsätzlichen Handeln mit einer Geld- buße bis 50.000,00 € geahndet werden.
Eine vorsätzliche Handlung würde vorliegen, wenn die Verursacher aus vollem Bewusstsein und Wissen um den Verstoß, die Tat begehen und somit den Tatbestand verwirklichen.

Frage 5: Ist es möglich und/oder geplant dem Verursacher einen Baustopp aufzuerlegen bis derartige Fragen geklärt sind?

Antwort: Einen Baustopp kann nur die Genehmigungsbehörde, d.h. das Landratsamt, verhängen.

Ein Baustopp wird nur dann verhängt, wenn gegen eine Baugenehmigung oder einen rechtskräftigen Bebauungsplan verstoßen wird oder keine Baugenehmigung erteilt wurde.

In der Baugenehmigung sind keine Aussagen zur Baumfällung enthalten. Ein Antrag auf Baumfällung ist gesondert zu beantragen.

Quelle: VORGANG MI-63/7/2021 Antwort auch als PDF Datei MI-63-7-2021_Beantwortung_Anfragen_BLU_Birken_Nord.pdf erhältlich.

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